Unsere Bestattungsarten

Für den Fall, dass keine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt, bestimmen im Wesentlichen die nächsten Angehörigen die Art der gewählten Bestattung. 

In Gummersbach sind die verschiedenen Beisetzungsformen nicht auf allen städtischen Friedhöfen möglich. Lediglich der Westfriedhof bietet alle Bestattungsformen.

Erdbestattung

Die Erdbestattung war in unserer Region lange Jahre die traditionelle Bestattungsart und damit die am meisten durchgeführte Bestattungsform. Allerdings nähert sich der Prozentsatz zwischen Erd- und Feuerbestattungen mittlerweile immer mehr an.

Für diese Form der  Bestattung bedarf es vom Verstorbenen keiner besonderen Willenserklärung. Jedoch muss die Erdbestattung innerhalb von zehn Tagen nach dem Tod erfolgen. 

Für die Erdbestattung stehen folgende Grabarten zur Verfügung. 

Bei einer Wahlgrabstätte können die Angehörigen in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung die Lage des Grabes und seine Größe – eine, zwei oder mehrere Grabstellen - selbst bestimmen. Außerdem besteht die Möglichkeit die Nutzungszeit (30 Jahre) zu verlängern, sodass Familiengräber teilweise über Generationen in Familienbesitz verbleiben. Zudem besteht die Möglichkeit zur individuellen Grabgestaltung durch die Hinterbliebenen. Das betrifft sowohl die Auswahl von Gedenksteinen, Kreuzen und Stehlen als auch die gärtnerische Pflege. 

Ist bereits ein Grab vorhanden, muss zunächst geprüft werden ob dieses belegt werden kann. Sofern der Verstorbene oder der Angehörige nicht selbst Besitzer der Grabstätte ist, muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Nutzungsberechtigten eingeholt werden.

Bei Reihengrabstätten - auch Einzelgrabstätten genannt - haben die Angehörigen keinen Einfluss auf die Lage des Grabes, da die Parzellen von der Friedhofsverwaltung festgelegt und der Reihe nach genutzt werden. 

Die Nutzungszeit beträgt in der Regel 30 Jahren und kann nicht verlängert werden. Die Grabgestaltung und Pflege können jedoch individuell erfolgen.

Bei pflegefreien Grabstätten wird ein Grabplatz auf einer Wiese zur Verfügung gestellt, d.h.  dass das Grab nicht bepflanzt und in Ordnung gehalten werden muss.

Dies bedeutet aber auch, dass keine individuelle Gestaltung möglich ist. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Namen des Verstorbenen auf einer Grabplatte eintragen zu lassen.

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung hat ebenfalls eine lange Tradition. Hierbei wird der Verstorbene mit seinem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche in eine Aschekapsel gefüllt und in einer Urne verschlossen. Hierfür muss eine schriftliche Anordnung des Verstorbenen vorliegen oder die Angehörigen müssen schriftlich versichern, dass dies der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war. 

Ob die Trauerfeier mit dem Sarg oder mit der Urne erfolgt, liegt in der Entscheidung der Angehörigen. Bei einer Trauerfeier mit Sarg erfolgt die Urnenbeisetzung in den meisten Fällen später im engsten Familienkreis. Bei einer Trauerfeier mit Urne geht die Trauergemeinde in der Regel danach gemeinsam zur Beisetzung.

Urnen können selbstverständlich auch in den traditionellen Familiengräbern beigesetzt werden.

Bei der Urnenwahlgrabstätte können die Angehörigen in bestimmten Urnenfeldern die Lage selbst bestimmen und das Grab individuell gestalten. Eine Urnen-Wahlgrabstätte bietet Platz für bis zu vier Urnen, das Nutzungsrecht wird aber in der Regel für zwei Urnen erworben. Das Nutzungsrecht beim Erstkauf liegt bei 20 Jahren.

Nach Ablauf der jeweiligen Nutzungszeit kann diese verlängert werden. Werden weitere Urnen beigesetzt, so muss die Nutzungszeit jeweils soweit verlängert werden, dass die Ruhezeit des zuletzt Verstorbenen mindestens 20 Jahre beträgt.

Urnenreihengrabstätten sind Einzelgrabstätten für jeweils nur eine Urne. Die Angehörigen haben keinen Einfluss auf die Lage des Grabes, da die Parzellen von der Friedhofsverwaltung festgelegt und der Reihe nach genutzt werden. Die Grabpflege und -gestaltung erfolgt individuell durch den Nutzer. Die Grabstelle kann auch mit einer Grabplatte komplett abgedeckt werden.

Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren kann das Nutzungsrecht nicht verlängert werden und das Grab wird eingeebnet.

Die Naturbestattung in RuheForst und FriedWald, ist eine Alternative zu den herkömmlichen Bestattungsarten und bietet die Möglichkeit der Aschenbeisetzung in der natürlichen Umgebung des Waldes außerhalb eines traditionellen Friedhofes. In naturbelassenen offenen Waldgebieten wird hier die Asche in biologisch abbaubaren Urnen in besonderen Biotopen und an den Wurzeln von Bäumen beigesetzt. Es besteht die Möglichkeit diese Bestattungsplätze auszuwählen.

Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen. Blumenschmuck und individuelle Grabgestaltung ist jedoch nicht möglich. Die entsprechenden Verpflichtungen entstehen bei einer Baumbestattung nicht, da die Natur hier eigenständig wirken soll. 

Die Seebestattung ist ebenfalls eine alte Bestattungsform und auf allen Weltmeeren möglich. Sie kann in aller Stille oder in Begleitung von Angehörigen und Trauergästen erfolgen.

Bei dieser Bestattungsart wird die aus auflösbaren Materialien bestehende Urne in gesondert ausgewiesenen Gebieten dem Meer übergeben. Die Angehörigen erhalten nach der Beisetzung eine Seekarte mit den genauen Angaben der Position der Seebestattung und einen Auszug aus dem Logbuch des Beisetzungsschiffes.

Die Grabstätten befinden sich auf einem einheitlichen Rasenfeld. Die Lage der Grabstätte im Rasenfeld kann nicht ausgesucht werden. Auf Wunsch kann der Name des Verstorbenen und das Geburts- und Sterbejahr auf einer in der Wiese eingelassenen Steinplatte eingraviert werden. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen.

Blumenschmuck ist nur für die Beisetzung möglich und wird danach wieder entfernt. Die Pflege der Rasengrabanlage obliegt allein der Friedhofsverwaltung.

In einer Urnenwand befinden sich Urnenkammern (jeweils Platz für zwei Urnen). Diese Kammern werden in der Regel mit Steinplatten, in denen die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen stehen, verschlossen.

Die anonyme Urnenbeisetzung erfolgt in einem Gemeinschaftsfeld. Das Anbringen einer Namensplakette ist nicht möglich.

Bei der Urnenbeisetzung können die Angehörigen zugegen sein. Das Ablegen von Grabschmuck ist nur bei der Beisetzung erlaubt.

Auf dem Westfriedhof gibt es ein Aschenstreufeld auf dem die Asche der/des Verstorbenen verstreut werden kann.

Diesen Wunsch muss die/der Verstorbene allerdings selbst zu Lebzeiten schriftlich eigenhändig erklärt haben. Blumenschmuck ist hier ebenfalls nicht möglich.

In Gummersbach besteht auf dem Westfriedhof die Möglichkeit, biologisch abbaubare Urnen im Wurzelbereich von Bäumen beizusetzen. Der Namen der/des Verstorbenen kann auf einer Stehle eingraviert werden. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen.

Blumenschmuck ist jedoch nur für die Beisetzung möglich und wird danach wieder entfernt. Die Pflege des Baumfeldes obliegt allein der Friedhofsverwaltung.